Mariahilft22

Hilfsfond Mariahilft22

Die Folgen der Coronapandemie und vor allen Dingen die Folgen der Maßnahmen ihrer Eindämmung haben in manchen Familien und Haushalten erhebliche Einschränkungen mit sich gebracht. Immer wieder begegnen wir Menschen, die für sich alleine oder ihre Familien in bedrückende Notlagen geraten sind. Vieles wird abgefangen. Aber da und dort bleibt eine Aufgabe zu lösen, die alle überfordert. Mit Geld kann man sicher nicht alles lösen, aber hier und dort die entscheidende Hilfestellung geben.

1888 hat die Mettmanner Bäuerin Maria Nenninghoven mit ihrem Erbe ihre Evangelische Kirchengemeinde verpflichtet, sich Menschen in unterschiedlichen Notlagen besonders zuzuwenden. Dieser Verpflichtung kommt die Evangelische Kirchengemeinde gemeinsam mit der Diakonie und der Maria Nenninghoven Stiftung nach.

Mit ihrem Anteil aus den Erträgen des Erbes füllt die Evangelische Kirchengemeinde auch in diesem Jahr einen Fonds, aus dem Einzelpersonen und Familien einmalige Unterstützungen bis zu einer Höhe von in der Regel €500,- beantragen können. Die Förderung erfolgt jeweils nur einmalig, weil die Mittel des Coronafonds begrenzt sind.

Eine kaputte Waschmaschine kann dieselbe Verzweiflung bedeuten wie die eigentlich notwendige Anschaffung eines Computers für das homeschooling der Kinder oder die stete Überlastung des Familienbudgets.

Der Antrag auf Corona-Unterstützung richtet sich unter dem Stichwort „Mariahilft22“ an die Evangelische Kirchengemeinde, Freiheitstraße 19a. Ein Nachweis über das Einkommen und die Beantwortung einiger Fragen sind erforderlich. Ein Antragsformular wird ihnen zugesandt.

Die Evangelische Kirchengemeinde prüft schnell und unbürokratisch die Anfragen und hofft, kleine Beträge der Unterstützung in schwierigen Zeiten leisten zu können.

Alle Anfragen an mariahilft21[at]ekir.de werden zeitnah beantwortet.